Kategorie Archive: Intralogistik

Künstliche Intelligenz bietet Logistikdienstleistern großes Optimierungspotenzial und deutliche Wettbewerbsvorteile

Ein Gastbeitrag von Richard Lessau, Geschäftsführer der Heureka Business Solutions GmbH

Ohne Frage: Die Logistikbranche ist hart umkämpft. Vor diesem Hintergrund ist die Sicherung von Wettbewerbsvorteilen ein zentrales Thema im Kreise von Entscheidern. Aktuell wird die Integration von künstlicher Intelligenz als Wettbewerbsvorteil diskutiert. Künstliche Intelligenz ist ein Dach-Begriff für komplexe Prozesse und Denkaufgaben, die nicht mehr von einem Menschen, sondern von einem Programm – dem Algorithmus – durchgeführt werden sollen. Die künstliche Intelligenz verbindet nicht nur drei oder vier verschiedene Faktoren, um ein Ergebnis zu erzielen, sondern berücksichtigt hunderte Faktoren. Entscheidungen werden nicht mehr nur ausgerechnet, sondern vorher simuliert - und das in Sekunden.

Autonom reagieren

Der Algorithmus soll dabei so intelligent sein, dass autonom auf Veränderungen reagiert werden kann, um Aufträge abzuwickeln. Die Abwicklung dieser Komplexität ist heute kostenintensiver als jemals zuvor, genau deshalb versprechen sich Logistiker aller Couleur ein hohes Potenzial durch Künstliche Intelligenz. Denn hier wird auf die Nachkommastelle vom Cent verhandelt.

Geklärt werden muss, was künstliche Intelligenz eigentlich ist. Schnell findet man sich sonst in Science-Fiction- und Hollywood-Szenarien wieder. Künstliche Intelligenz soll es ermöglichen, sehr komplexe Denkaufgaben sehr schnell zu lösen, und das zu jedem Zeitpunkt. Das bedeutet, dass mit jeder neuen Information, mit jeder neuen Palettenbewegung oder Auftragseinlastung, die gesamte Logistikkette neu bewertet wird. Ziel dabei ist es, den optimalen Materialfluss zu identifizieren und Abwicklungsaufgaben so zu definieren, dass die Durchlaufzeit reduziert, die operative Performance erhöht und der Aufwand im mittleren Management verringert werden. Dadurch entsteht ein deutlicher Wettbewerbsvorteil.

Sinkender Aufwand

Bei Änderungen der Planwerte oder durch neue Informationen wie zum Beispiel Auftragseingänge oder unerwartete Störungen definiert die künstliche Intelligenz dann eigenständig, was zu tun ist. Denn im Hintergrund werden in jeder Sekunde Millionen an verschiedenen Simulationen durchgeführt, um das jeweils beste Szenario eigenständig zu identifizieren – ganz ohne Bauchgefühl. Kein Mensch könnte das in gleicher Zeit leisten.

Künstliche Intelligenz entscheidet, welche Aufträge in welcher Reihenfolge von welchen Mitarbeitern abgewickelt werden sollen, um die Performance so hoch als möglich zu halten. Gleiches gilt für das Disponieren und Optimieren von LKW-Touren. Dabei muss von der IT Abteilung nicht konsequent eine Software entwickelt und angepasst werden, sondern die künstliche Intelligenz lernt selbst, wie was zu jedem Zeitpunkt am besten funktionieren kann und soll. Dadurch steigt die Performance in der operativen Abteilung und die Aufwände im mittleren Management sinken.

Hohe Erwartungen

Die Erwartungshaltung an die neue Art der Auftragsabwicklung ist sehr hoch. Das liegt unter anderem daran, dass sich Begriffe wie Industrie 4.0 oder Digitalisierung in die gelebte Welt eingeschlichen haben. Ein weiterer Grund ist, dass sich die Erwartungen der Endkunde verändert haben. Die Konsequenzen dieser Änderung sind eine steigende Artikelvielfalt, sinkende Losgrößen und dynamische Auftrags-Strukturen. Dadurch wird die einfache Methode der Mischkalkulation in der Logistikbranche zunehmend schwierig. Künstliche Intelligenz bietet genau hier einen Ausweg, indem eine transparente Kostenkontrolle je Auftrag ermöglicht wird. Abweichungen, Trends und Indikatoren zur Wirtschaftlichkeit werden genutzt, um frühzeitig agieren zu können. Durch das „Prediction-Verfahren“, also die Voraussage der Zukunft, müssen mögliche Brände nicht mehr gelöscht werden müssen, da man sie noch vor ihrem Entstehen identifizieren kann. Das bedeutet auch, dass der Mensch durch die künstliche Intelligenz nicht ersetzt, sondern vielmehr unterstützt wird.

Kontraktlogistiker wie die Simon Hegele Gruppe, Loxxess aber auch Produzenten wie Viessmann oder Siemens nutzen schon heute die Vorteile von künstlicher Intelligenz, um Logistikaufgaben mit höherer Performance und Effektivität steuern zu können. Dabei setzen die Unternehmen auf Lösungen der Heureka Business Solutions GmbH. Dieses Unternehmen hat sich früh auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Logistik spezialisiert und bietet eine eigenentwickelte Lösung.

Gewohnte Bedienerführung

Beim Fulfillment Dienstleister Loxxess werden seit Jahren komplexe E-Commerce Prozesse abgewickelt, wobei das weitergehende Optimieren der intralogistischen Aufgaben nun von der KI-Lösung von Heureka übernommen wird. Die künstliche Intelligenz dockt sich dabei über eine Schnittstelle an das Loxxess eigene Lagerverwaltungssystem. Damit bleibt die hochwertige und gewohnte Bedienerführung im hauseigenen Standard und die Optimierung findet im Hintergrund statt. Die Partnerschaft zwischen Loxxess und Heureka wurde im Rahmen der diesjährigen Logistikmesse LogiMAT mit dem Preis „Bestes Produkt“ ausgezeichnet.

Die Simon Hegele Gruppe setzt bereits seit 2016 die Optimierungssoftware LOS ein. Hier schätzt man die hohe Planungsgeschwindigkeit, um Optimierungsmaßnahmen für den jeweiligen Kunden zu identifizieren. Zudem bietet die direkte Materialfluss-Steuerung eine sehr hohe Transparenz über die Warenströme. Dadurch schöpft der Kontraktlogistiker deutliche Wettbewerbsvorteile und gibt diese an seine Kunden weiter.

10 Jahre DIN EN 15635: Viele Regale noch ungeprüft und damit ein Betriebsrisiko

Auch zehn Jahre nach Inkrafttreten, der Pflicht zur jährlichen Regalprüfung gemäß DIN EN 15635 wird diese nicht von allen Betreibern von Regalanlagen erfüllt. Darauf weist der Systemanbieter „Berger der Betriebseinrichter“ hin, der die Regalprüfung als eine seiner Serviceleistungen anbietet und pro Jahr rund 250 Prüfungen durchführt. In der täglichen Praxis seien immer wieder Regalanlagen anzutreffen, die noch nie durch einen ausgebildeten Regalinspekteur geprüft worden sind. Spätestens im Schadensfall drohen den Lagerverantwortlichen hohe Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn durch defekte Regale Menschen zu Schaden kommen.

Als prüfpflichtige Regalsysteme gelten ortsfeste Regale aus Stahl wie zum Beispiel Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Verschieberegale, Einfahrregale, Durchfahr- und Durchlaufregale oder Mehrgeschosseinrichtungen. Geregelt wird die Regalprüfung in der Norm DIN EN 15635, die bereits im August 2009 in Kraft getreten ist. Demnach muss der Sicherheitsbeauftragte sicherstellen, dass wöchentlich oder in anderen regelmäßigen Abständen Sichtprüfungen durchgeführt werden, die auf Basis einer Risikoanalyse festgelegt wurden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen müssen dokumentiert werden.

Zusätzlich ist in Abständen von nicht mehr als zwölf Monaten eine Inspektion von einer „befähigten Person“ durchzuführen. Diese muss dem Sicherheitsbeauftragten ein schriftliches Protokoll über den Zustand der Regale und bei Bedarf Vorschläge für die Instandsetzung aushändigen. Das Protokoll umfasst eine genaue Beschreibung der Regale mit Fach und Feldlasten, Baujahr oder Kommissionsnummer, Typenbezeichnung, Hersteller oder Einführer.
Nur ausgebildete Regalinspekteure sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten. Die Regalinspekteure von Berger verfügen über eine entsprechende Ausbildung und sind vom TÜV Süd zertifiziert.

Neben der DIN 15635 verlangt auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine regelmäßige Inspektion der Regaleinrichtungen durch fachkundige Personen. Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Verantwortung für eine gefährdungsfreie Nutzung obliegt dem Arbeitgeber. § 10 der BetrSichV definiert die Verpflichtung zur Kontrolle der Lagereinrichtungen durch den Betreiber als Maßnahme zum Arbeitsschutz.